Privat-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügen, sind Sie zum Ersatz verpflichtet. Hierbei ist es unerheblich, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Haftungsgrundlage ergibt sich aus § 823 BGB. Eine Entschädigungsgrenze oder eine maximale Zahlungsdauer ist nicht festgelegt, so dass eine solche  Zahlungsverpflichtung schnell zu einer sehr großen finanziellen Belastung werden kann. Die Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz vor finanziellen Folgen und gehört somit zu den wichtigsten Versicherungen. Es erfolgt eine Regulierung von berechtigten Ansprüchen bzw. eine Zurückweisung von ungerechtfertigten Ansprüchen.

Es gibt jedoch große Leistungsunterschiede. So kann man z.B. zwischen Tarifen mit Selbstbeteiligung und diversen Leistungseinschlüssen wählen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidung, welche Erweiterungen notwendig und auch sinnvoll sind.

 

Warum Wutschke & Kollegen?

  • Individuelle Absicherung (Basis- bis 5-Sterne-Premiumschutz)
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  • Mitversicherung der Familienangehörigen und Lebenspartner
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Häufig gestellte Fragen

Welche Schäden sind versichert?

Versichert sind alle Handlungen des Versicherungsnehmers als Privatperson, die einen Personen- Sach- oder Vermögensschaden verursachen. Berechtigte Ansprüche werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert, unberechtigte Ansprüche zurückgewiesen.

Wer ist mitversichert?

Bei einer Familienversicherung sind der Versicherungsnehmer, sein Lebenspartner sowie die Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung mitversichert. Weiterhin gelten Kleintiere, wie z. B. Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und Katzen als mitversichert. Für Pferde und Hunde ist ein separater Vertrag notwendig.

Ab welchem Alter sind Kinder deliktfähig?

Wenn Kinder unter 7 Jahren, im Straßenverkehr unter 10 Jahren, einen Schaden verursachen, gelten diese als deliktunfähig. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, da die Haftungsgrundlage fehlt. Bei vielen Anbietern kann man dieses Risiko jedoch mit einschließen, so dass auch in diesen Fällen eine Entschädigung erfolgen kann.

Welche Erweiterungen des Versicherungsschutzes gibt es?

Bei den meisten Anbietern umfasst der Versicherungsschutz ebenfalls die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für selbstbewohnte Einfamilienhäuser. Weiterhin ist zusätzlich die Absicherung von Öltanks bis zu einer bestimmten Höchstgrenze möglich.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Erleiden Sie einen Schaden durch einen Dritten, welcher keine Privathaftpflichtversicherung hat, so übernimmt Ihre eigene Versicherung die Entschädigung und nimmt dann beim Verursacher des Schadens Regress.

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Wenn Sie einem Bekannten einen Gefallen tun und hierbei einen Schaden verursachen, so handelt es sich um einen sogenannten Gefälligkeitsschaden, welcher nach strenger Definition vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Daher sollte man darauf achten, dass Gefälligkeitsschäden mitversichert sind.

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