Als Betriebsinhaber sollten Sie zum Schutz vor finanziellen Ansprüchen, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren eine Bürohaftpflichtversicherung abschließen. Diese entschädigt berechtigt gestellte Ansprüche an den Anspruchsteller und lehnt überhöhte oder unbegründete Forderungen ab bzw. kürzt diese. Einerseits werden finanzielle Forderungen übernommen und andererseits leistet der Versicherer einen passiven Rechtsschutz und vertritt Sie sogar gerichtlich, wenn ein Anspruchsteller nicht mit der Regulierung eines Schadenfalls einverstanden ist. Es besteht allerdings keine Deckung bei reinen Vermögensschäden, die nicht durch einen Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Wenn Sie dieses Risiko versichern möchten, benötigen Sie eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
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Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der passenden Produkte für Ihre individuelle Situation. Hierzu führen wir eine umfangreiche Risikoanalyse durch um Ihnen dann ein maßgeschneidertes Angebot vorlegen zu können.
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