Bauversicherung

Sie planen den Bau Ihrer eigenen Immobilie? Zu den wichtigsten Bauversicherungen gehören die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung. Die Feuerrohbauversicherung ist in der Regel beitragsfrei und wird mit Bezugsfertigkeit des Gebäudes in eine Gebäudeversicherung umgewandelt.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung werden Sie als Bauherr gegen Ansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geschützt. Ein Anspruch kann neben einer mangelhaften Absicherung einer Baustelle auch durch schlechte oder fehlende Beleuchtungen und fehlende Hinweisschilder begründet sein. Sie erhalten hier für einen vergleichsweise geringen Einmalbeitrag, der zu Beginn des Vertrages zu entrichten ist, einen umfassenden Versicherungsschutz. Neben der Befriedigung von berechtigten Ansprüchen werden auch unberechtigte oder überhöhte Ansprüche durch den Versicherer abgewehrt und Sie werden als Bauherr notfalls sogar vor Gericht vertreten.

  • günstige Prämien und starke Deckungskonzepte
  • individuell auf Sie zugeschnittene Leistungen
  • umfassende persönliche Betreuung: telefonisch, per E-Mail oder persönlich

 

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung (auch Bauversicherung) schützt Bauunternehmer und Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden während der Bauzeit. Beispielsweise Schäden durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Sturm. Im Allgemeinen sind auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert.

 

Feuerrohbauversicherung

Zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung können Sie eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Die Feuerrohbauversicherung schützt Sie vor Schäden in der Bauphase, beispielsweise Brand, Blitzschlag oder Explosion. Wegen des großen finanziellen Risikos im Falle eines Brandschadens, empfehlen Experten den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung. Sie ist in der Regel beitragsfrei und wird mit Bezugsfertigkeit des Gebäudes in eine Gebäudeversicherung umgewandelt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, wenn Sie Ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Bau verletzt haben. Dies kann durch eine mangelhafte Sicherung der Baustelle oder eine nicht ausreichende Beleuchtung und Beschilderung an Gefahrenstellen begründet sein.Verletzen sich Personen auf Ihrer Baustelle, so haften immer Sie als Bauherr, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich etwas mit dem Schaden zu tun haben. Die Versicherung leistet sowohl bei Personen- als auch bei Sach- und mitversicherten Vermögensschäden.

Ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig?

Oft enthalten Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherungen einen beschränkten Versicherungsschutz für Neu- und Umbauten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Sollte diese Grenze von üblicherweise 50.000 € bis 100.000 € überschritten werden, ist immer eine separate Versicherung notwendig, da der Schutz über die Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung komplett entfällt.

Sind Bauleistungen über den Bauunternehmer abgesichert?

Teilweise werden Bauunternehmer vertraglich verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Sie sind allerdings nicht in jedem Fall ersatzpflichtig. Denn wird das Gebäude durch einen Krieg oder andere unabwendbare Ereignisse beschädigt, muss der Bauunternehmer nicht für Ersatz aufkommen und kann seinen Lohn dennoch von Ihnen verlangen. Hingegen muss er für Schäden durch sonstige Ereignisse aufkommen. Im Zweifelsfall sollten Sie die Verträge mit dem Bauunternehmen genau prüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Was ist eine Bauleistungsversicherung?

Durch die Bauleistungsversicherung sind Sie vor Schäden an den Bauleistungen, die unvorhersehbar sind, geschützt. Der Schutz gilt nicht nur für Sie als Bauherrn, sondern auch für den oder die durchführenden Bauunternehmen. Ausgeschlossen von den Leistungen sind Schäden durch Feuer, da diese separat durch eine Feuerrohbauversicherung abgedeckt werden können.

 

Die Definition von unvorhersehbaren Ereignissen ist sehr weit gefasst, beispielsweise gehören Überschwemmungen durch Regenwasser, Erdrutsche oder andere außergewöhnliche Witterungseinflüsse zu den möglichen Schadenursachen. Weiterhin sind auch Schäden durch Vandalismus oder böswillige Beschädigung durch Dritte sowie Krieg, innere Unruhen oder Anschläge in der Bauleistungsversicherung mitversichert.

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