Als Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken bietet Ihnen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz vor finanziellen Ansprüchen von Dritten, die auf Ihrem Grundstück zu Schaden gekommen sind. Es erfolgt eine Regulierung von berechtigten Ansprüchen und unberechtigte und überhöhte Forderungen werden abgewehrt. Sollte es zu einer Klage gegen Sie kommen, so übernimmt der Versicherer Ihre Verteidigung vor Gericht. Dies bezeichnet man als passiven Rechtsschutz.
Eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht notwendig, wenn Sie Ihr Eigentum selbst bewohnen und nicht vermietet haben. In diesem Fall besteht in der Regel eine Absicherung über die Privathaftpflichtversicherung.