Wenn Sie einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügen, sind Sie zum Ersatz verpflichtet. Hierbei ist es unerheblich, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Haftungsgrundlage ergibt sich aus § 823 BGB. Eine Entschädigungsgrenze oder eine maximale Zahlungsdauer ist nicht festgelegt, so dass eine solche Zahlungsverpflichtung schnell zu einer sehr großen finanziellen Belastung werden kann. Die Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz vor finanziellen Folgen und gehört somit zu den wichtigsten Versicherungen. Es erfolgt eine Regulierung von berechtigten Ansprüchen bzw. eine Zurückweisung von ungerechtfertigten Ansprüchen.
Es gibt jedoch große Leistungsunterschiede. So kann man z.B. zwischen Tarifen mit Selbstbeteiligung und diversen Leistungseinschlüssen wählen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidung, welche Erweiterungen notwendig und auch sinnvoll sind.
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